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   VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18   

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VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18 (https://dejure.org/2021,74857)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.02.2021 - A 9 K 3557/18 (https://dejure.org/2021,74857)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Februar 2021 - A 9 K 3557/18 (https://dejure.org/2021,74857)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    GG, Art 16 Abs 1; AsylG, § 3; AsylG, § 4; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Türkei: Vorbringen unglaubhaft; Keine Verschlechterung der Behandlung zurückkehrender Kurden; Keine Verfolgung wegen alevitischer Religionszugehörigkeit

 
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  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Die Türkei unterliegt als Unterzeichner staat der Europäischen Menschenrechtskonvention dem Folterverbot ebenso wie den Mindeststandards für die Ausgestaltung von Haftbedingungen, wie sie vom Europäi schen Gerichtshof für Menschenrechte näher beschrieben worden sind (BVerwG, Beschluss vom 09.11.2017 - 1 VR 9.17 -, juris Rn. 7, unter Bezugnahme auf EGMR, Urteil der Großen Kammer vom 20.10.2016 - Nr. 7334/13 - [Mursic/Kroatien]).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Das Bundesamt hat im angefochtenen Bescheid zutreffend und umgefasst ausgeführt, dass im Hinblick auf die humanitären Bedingungen in der Türkei die Voraussetzungen des Art. 3 EMRK (vgl. zu den Anforderungen BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris), nicht vorliegen, so dass auch insoweit auf die Ausführungen im angefochtenen Be scheid verwiesen wird, § 77 Abs. 2 AsylG.
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, kann in einer behördlichen Befristungsentscheidung (jedenfalls soweit sie vor der Abschiebung erfolgt ist) allerdings regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Dabei obliegt es ihm, unter ge nauer Angabe von Einzelheiten und gegebenenfalls unter Ausräumung von Wider sprüchen und Unstimmigkeiten einen in sich stimmigen Sachverhalt zu schildern, der geeignet ist, das Asylbegehren lückenlos zu tragen (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 9 C 109/84 -, BVerwGE 7 1, 180-183).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Die erforderliche Rechtsgrundlage für die unionsrechtlich geforderte Einzelfallent scheidung über die Verhängung eines Einreiseverbots folgt jedenfalls in Fällen eines zwingend zu erlassenden Einreiseverbots aus einer richtlinienkonformen Rechtsfort bildung des § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG (BVerwG, Urteil vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 - juris).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt entweder ein an asylerhebliche Merkmale anknüpfendes staatliches Verfolgungsprogramm oder eine bestimmte Ver folgungsdichte voraus; es muss eine Rechtsgutsbeeinträchtigung drohen, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht her leiten kann, landesweit selbst alsbald Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu wer den (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 - BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Die bereits erlittener Verfolgung gleichzustel lende unmittelbar drohende Verfolgung setzt eine Gefährdung voraus, die sich schon so weit verdichtet hat, dass der Betroffene für seine Person ohne Weiteres mit dem jederzeitigen Verfolgungseintritt aktuell rechnen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 24.08 BVerwGE 135, 252).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    Die Annahme einer alle Gruppenmitglieder erfassenden gruppengerichteten Verfolgung setzt entweder ein an asylerhebliche Merkmale anknüpfendes staatliches Verfolgungsprogramm oder eine bestimmte Ver folgungsdichte voraus; es muss eine Rechtsgutsbeeinträchtigung drohen, aus deren Intensität und Häufigkeit jedes einzelne Gruppenmitglied die begründete Furcht her leiten kann, landesweit selbst alsbald Opfer solcher Verfolgungsmaßnahmen zu wer den (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.01.1991 - 2 BvR 902/85 - BVerfGE 83, 216; BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 -, juris m.w.N.).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es dabei in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschied liche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis ent sprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72/89 - und Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 72.89

    Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.02.2021 - A 9 K 3557/18
    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es dabei in der Regel, wenn der Asylsuchende im Laufe des Verfahrens unterschied liche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder aufgrund der Kenntnis ent sprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen, sowie auch dann, wenn er sein Asylvorbringen im Lauf des Asylverfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Asylbegehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (BVerfG, Beschluss vom 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90 - BVerwG, Urteil vom 30.10.1990 - 9 C 72/89 - und Beschluss vom 21.07.1989 - 9 B 239/89 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • BVerwG, 09.11.2017 - 1 VR 9.17

    Zusicherung zur Überprüfung von Haftbedingungen

  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener"

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404

    Asylberechtigung - Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung von

  • OVG Sachsen, 28.05.2018 - 3 A 120/18

    Asyl; Gruppenverfolgung; Türkei; Kurde; Darlegung; rechtliches Gehör;

  • VG Aachen, 29.09.2017 - 6 L 1274/17

    Asyl; Türkei; Zweitantrag; Ungarn; Wiederaufgreifen; Abschiebungsverbot;

  • VG Köln, 24.03.2017 - 18 K 1837/16

    Anforderungen an den Nachweis einer drohenden Lebensgefahr bei der Abschiebung

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